Was wird gefördert?
Laub-, Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen- oder Walnussbaum
Halb- oder Hochstamm; Kronenansatz von mind. 1,2m
Maximale Förderung von 3 Bäumen pro Antragsteller
Laub-, Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen- oder Walnussbaum
Halb- oder Hochstamm; Kronenansatz von mind. 1,2m
Maximale Förderung von 3 Bäumen pro Antragsteller